Die Veranstaltung der Börse geschieht unter der Voraussetzung, dass sie ein Forum für den direkten Kontakt zwischen Amphibienzüchtern und interessierten Terrarianern oder allgemein Interessierten darstellt. Sie ist als Plattform für den Austausch sowohl von Tieren als auch von Informationen gedacht und soll in ihrer Zielsetzung letztendlich den Massenimport von Wildtieren überflüssig machen und zu selbsterhaltenen Beständen in menschlicher Obhut führen.

  1. Sowohl für An- und Abtransport als auch für die zeitweise Unterbringung von nicht exponierten Tieren sind thermostabile Behälter, z. B. in Form von Kühlboxen, Styroporboxen oder ähnliches zu verwenden. Gegebenenfalls sind die genannten Behältnisse durch Kühlakkus zu temperieren.
  2. Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für jeden Interessierten sichtbar, auszulegen:
    • Name des Anbieters
    • wissenschaftlicher Name des angebotenen Tieres
    • Geschlecht: 1,0 / 0,1 / 0,0,1
    • Verbreitung
    • Herkunft: Nachzucht / Eigener Wildfang / Tierhandel
    • Schutzstatus: EG-VO, Anhang A/B des Washingtoner Artenschutzabkommens, BArtSchVo
    • Haltungsbeschreibung:
      • Terrariengröße für Adulttiere
      • Bodengrund
      • Temperaturbedürfnis
      • Überwinterung
      • Futter
  3. Alle Tiere sind möglichst einzeln unterzubringen. Dies gilt auch, wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe angeboten werden.
  4. Es dürfen nur gesunde und in einwandfreien Zustand befindliche Tiere angeboten werden.
  5. In den Räumen, wo Tiere angeboten werden, ist das Rauchen untersagt und Zugluft zu vermeiden.
  6. Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.
  7. Das Mitbringen von Gifttieren, die für den Menschen gefährlich sind, ist verboten.
  8. Das Herausnehmen von Tieren aus dem Behälter darf ausschließlich im Beisein und mit Zustimmung des Anbieters erfolgen. Dieser sollte dies nur dann
    gestatten, wenn er einen triftigen Grund dafür erkennt.
  9. Das Beklopfen und Schütteln der Tierbehälter ist untersagt.
  10. Die ausgestellten Tiere sind ständig durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat er eine andere, sachkundige Person mit der Überwachung zu
    beauftragen.
  11. Geschlechtsbestimmungen sollen auf das Minimum beschränkt werden (evtl. mehrere Interessenten abwarten oder eine Uhrzeit absprechen).
  12. Die Abgabe von Tieren an Jugendliche unter 16 Jahren darf nur mit der Kenntnis und Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erfolgen.
  13. Auf der Tierbörse der AG Urodela dürfen ausschließlich Amphibien gehandelt werden.

Diese Regeln sind für alle Teilnehmer an der Börse verbindlich. Sie gelten durch die Teilnahme als anerkannt. Der Veranstalter haftet nicht bei Unfällen mit den Tieren.